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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1. Geltungsbereich:

Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich verwiesen wird. Davon abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns.

2. Angebot, Preise:

Unsere Angebote und Preislisten gelten freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet haben. Die zum jeweiligen Lieferzeitpunkt aktuellen Preise sind Abrechnungsgrundlage, sofern nicht anderes vereinbart ist.

3. Lieferungen:

Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen unserem Kunden nicht zu. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag (teilweise) zurückzutreten.

4. Erfüllung und Gefahrenübergang:

Unsere Lieferverpflichtung gilt jeweils als erfüllt und damit ist auch die Gefahr auf unseren Kunden übergegangen, wenn

  • bei vereinbarter Auslieferung durch unsere LKWs die Ware mit unserem LKW unser Werksgelände in Enns verlässt,
  • bei vereinbarter Abholung durch unseren Kunden die Lieferbereitschaft durch uns angezeigt worden ist,
  • bei vereinbarter Verfrachtung durch die Bahn die Lieferung der Abgabestation übergeben ist. Beladung eines Kundenfahrzeugs mit gesackter Ware und Handelswaren: Wir halten ausdrücklich fest, dass das Kundenfahrzeug nicht von uns beladen wird. Sollten wir dem Kunden in Ausnahmefällen jedoch aus Kulanzgründen bei der Beladung behilflich sein, so handeln wir ausschließlich aufgrund der Anweisungen und Anordnungen des Kunden, sodass die Ladungssicherheit und -sicherung sowie die gesetzmäßige Beladung im ausschließlichen Einfluss- und Haftungsbereich des Kunden verbleibt. Wir handeln somit in keinem wie immer gearteten Fall als Anordnungsbefugter und übernehmen daher für die Beladung des Kundenfahrzeuges keine wie immer geartete Haftung. Somit schließen wir jede Haftung im Sinne des § 101 Abs 1a KFG aus und halten fest, dass die Anweisungs- und Anordnungsbefugnis und damit auch die Einhaltung der Ladevorschriften ausschließlich beim Kunden liegt. Für die Einhaltung sämtlicher Gewichtsvorschriften, der Nutzlast sowie des zulässigen Gesamtgewichts und der Ladungssicherung ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde handelt hierbei, sowie bei sämtlichen Eintragungen in den Frachtbrief, im eigenen Namen und eigener Verantwortung und übernimmt hierfür die alleinige Haftung. Der Kunde erklärt, die Fixkraft-Futtermittel GmbH für sämtliche Ansprüche gleich welcher Art und aus welchem Titel, insbesondere Schadenersatzforderungen, Verwaltungsstrafen, etc., aus einer allenfalls falschen Beladung (insbesondere Überladung) sowie aus unrichtigen Frachtbriefeintragungen betreffend Menge/Gewicht, vollkommen schad- und klaglos zu halten und übernimmt hierfür die alleinige Haftung. Auf Anforderung von Fixkraft ist der Kunde verpflichtet, im Zuge der Warenabholung vor der Verladung eine entsprechende Haftungserklärung für die Beladung zu unterzeichnen. Hierzu wird der Kunde den jeweiligen für ihn tätigen Fahrer mit der notwendigen Vollmacht zur Unterzeichnung und Abgabe der Erklärung ausstatten.

5. Zahlungen:

Bei allen Zahlungen sollen auf den Belegen die Rechnungs- und Kundennummern angegeben werden. Allerdings sind Zahlungswidmungen durch den die Zahlung Leistenden unwirksam und für uns nicht bindend. Es bleibt uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungen angerechnet werden. Eingehende Zahlungen können so auf ältere fällige Rechnungen entgegengenommen und gutgeschrieben werden. Innerhalb derselben Forderungen werden eingehende Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einbringung, die sohin von unserem Kunden zu tragen sind, dann auf Zinsen und schließlich auf Kapital angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Zinsen verrechnet.

6. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebenkosten unser Eigentum. Die Befugnis unseres Kunden, die Ware zu veräußern oder zu verarbeiten/verfüttern, erlischt bei jedem Zahlungsverzug, bei einem Insolvenzverfahren unseres Kunden oder mit der schriftlichen Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes. Durch die Verarbeitung/Verfütterung unserer Ware durch unseren Kunden oder einen Dritten entsteht Miteigentum an dem Produkt/Tier nach dem Verhältnis der Wertanteile. Wird über das Produkt/Tier, bei dem/an das unsere Ware verarbeitet/verfüttert wurde, verfügt, insbesonders durch Veräußerung, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die hieraus resultierenden Forderungen unseres Kunden oder eines Dritten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Diese Forderungen gelten sofort nach Entstehung – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteiles – als an uns unwiderruflich abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen, Name und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der Forderungen bekanntzugeben sowie seine Abnehmer von der Forderungs-abtretung zu verständigen. Weiters ist unser Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderungen gleichzeitig mit der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Für alle Forderungen, die aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Verfütterung unserer Ware oder des Verarbeitungs- /Fütterungsproduktes entstehen, gilt ein absolutes Zessionsverbot als vereinbart.

7. Gewährleistung:

Unser Kunde ist bei sonstigem Erlöschen seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, die Ware sofort bei Übernahme auf erkennbare Mängel zu untersuchen und allenfalls vorliegende Mängel sofort, verborgene Mängel spätestens binnen 10 Tagen nach Bekanntwerden zu rügen. Es ist uns überlassen, in welcher Form Gewährleistungsansprüche erledigt werden. Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen, für darüberhinausgehende besondere Eigenschaften nur dann, wenn diese von uns schriftlich zugesichert worden sind. Eine Haftung unsererseits für Mängelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Unser Kunde ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche an uns fällige Zahlungen zurückzuhalten.

8. Schadenersatz, Produkthaftung:

Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen. Allfällige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.

9. Rücktritt:

Falls über das Vermögen unseres Kunden das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Liegt ein Lieferverzug vor, der auf ein grobes Verschulden unsererseits zurückzuführen ist, dann ist unser Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

10. Datenschutzgesetz:

Zum Zwecke der Geschäftsabwicklung werden in unserer EDV-Anlage folgende personenbezogene Daten gespeichert: Name/Firma, Adresse, Umsatz, Bankverbindung, statistische Kennziffern.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand gilt im Rahmen unserer vertraglichen Beziehungen, deren Abwicklung, Beendigung sowie aller daraus resultierender Streitigkeiten ausschließlich das sachlich für Enns/Österreich zuständige Gericht als vereinbart. Ebenfalls gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird
ausgeschlossen.

GENERAL TERMS AND CONDITIONS

1. Applicability:

All our offers, sales, deliveries and services shall be effected exclusively on the basis of our General Terms and Conditions, even if they are not expressly referred to. Deviating agreements shall only apply if confirmed by us in writing.

2. Offer, Prices:

Our offers and price lists shall be non-binding and subject to change. The contract shall be deemed concluded as soon as we have sent a written acknowledgement of order or a delivery to our customer. Unless otherwise agreed, the prices applicable at the time of delivery shall be the basis for billing.

3. Deliveries:

Agreed delivery periods will be observed where possible. However, our customer shall not be entitled to claims for damages on the ground of non-observance of delivery periods. Events of force majeure or other circumstances for which neither we nor our suppliers are responsible shall entitle us to postpone delivery for
the duration of the impediment or to rescind the contract (in part).

4. Performance and Passing of Risk:

Our duty to deliver shall be deemed fulfilled and the risk shall be deemed to have passed to our customer if and when

  • the goods leave our premises in Enns on our trucks, where delivery by our trucks was agreed,
  • we advise our readiness for delivery, where collection by our customer was agreed,
  • the shipment is handed over to the station, where delivery by rail was agreed. Loading a customer vehicle with bagged goods and merchandise: We expressly state that the customer vehicle will not be loaded by us. If, in exceptional cases, we assist the customer with loading as a matter of goodwill, we act exclusively on the basis of the instructions and instructions of the customer, so that the load security and securing as well as the legal loading remain within the exclusive sphere of influence and liability of the customer. In no case whatsoever, we act as an authorizing officer and therefore assume no liability whatsoever for the loading of the customer’s vehicle. Thus we exclude all liability within the meaning of § 101 Abs 1a KFG and note that the authorizing and ordering authority and thus also the adherence to the loading regulations lies exclusively with the customer. The customer is solely responsible for compliance with all weight regulations, the payload, the permissible total weight and the load securing. The customer acts here, as well as with all entries in the consignment note, in his own name and under his own responsibility and assumes sole liability for this. The customer declares that Fixkraft-Futtermittel GmbH will be completely indemnified and hold harmless for all claims of whatever type and from whatever title, in particular claims for damages, administrative penalties, etc., from any incorrect loading (in particular overloading) as well as from incorrect consignment note entries regarding quantity / weight and the customer assumes sole liability for this. At the request of Fixkraft, the customer is obliged to sign a corresponding declaration of liability for the loading in the course of collecting the goods before loading. To this end, the customer will provide the respective driver working for him with the necessary authorization to sign and submit the declaration.

5. Payments:

When making payments, the invoice number and customer number shall be stated on all payment vouchers. However, directions on use of a payment given by the payer shall be ineffective and not binding on us. We reserve the right to decide for what accounts receivable the payment will be used. Thus, incoming payments may be used for and credited to older invoices due. As regards a specific account receivable payments received shall first be credited to costs that may have been incurred by asserting claims in or out of court, which, accordingly, shall be borne by our customer, then to interest and finally to the principal. In the case of default in payment bank interest shall be charged.

6. Retention of Title:

We shall retain title to the goods until full payment of the purchase price including interest and ancillary cost. The right of our customer to sell, process or feed our goods shall expire with every case of default in payment, insolvency proceedings over the assets of our customer or whenever we claim our retention of title in writing. If and when our customer or a third party processes or feeds our goods, co-ownership of the product/animal is created in the proportion of the value shares. If the product with which our goods are processed or the animal to which they are fed is disposed of, in particular sold, our retention of title shall also extend to accounts receivable of our customer or a third party resulting therefrom (extended retention of title). Those accounts receivable shall be deemed irrevocably assigned to us immediately after they have arisen, if applicable, in the amount of our co-ownership share. At our request the customer is obliged to advise the names and addresses of his customers as well as the existence and the amount of the accounts receivable and to inform his customers about the fact that the account receivable has been assigned. Furthermore, our customer is obliged to disclose such assignment of accounts receivable in his books in an appropriate form when invoicing the same to his customer. No claims which arise from re-sale, processing/feeding of our goods or from the product of processing or the feed product shall be assigned.

7. Warranty:

Our customer shall be obliged to inspect the goods for patent defects immediately upon delivery and notify us of patent defects immediately and of latent defects within ten (10) days of knowledge thereof; otherwise the customer’s warranty rights shall be forfeited. We shall be free to decide in what form we settle warranty claims. With regard to the products delivered by us we merely warrant that they possess the properties usually expected of such products in commerce; we shall only warrant additional properties beyond the above if such properties were promised by us in writing. We shall not be liable for damages based on consequential damage resulting from defects. Our customer shall not be entitled to withhold payments due to us on the ground of warranty claims, if any.

8. Damages, Product Liability:

We shall be liable for damage caused to our customer in connection with a transaction only in the case of our own gross negligence or gross negligence of the agents [Erfüllungsgehilfen] working for us. Any claims under the Austrian Product Liability Act [Produkthaftungsgesetz/PHG] shall be excluded.

9. Rescission:

If insolvency or composition proceedings are opened over the assets of our customer, we shall be entitled to rescind the contract without granting a grace period. In the case of a delay in delivery due to gross negligence on our part our customer shall be entitled to rescind the contract after fruitless expiration of a reasonable grace period.

10. Data Protection Act:

For the purpose of processing transactions the following personal data will be stored in our EDP system: name/company name, address, sales, bank account details and statistical ID numbers.

11. Applicable Law, Place of Jurisdiction:

The court having jurisdiction over the subject-matter and over Enns/Austria shall be the exclusive place of jurisdiction for our contractual relationships, performance and termination of the same as well as for any disputes arising therefrom. The UN-purchase right is excluded.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBSHOP

1. Geltungsbereich:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch das im Impressum genannte Unternehmen Fixkraft-Futtermittel GmbH, Donaustraße 3, A-4470 Enns, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich verwiesen wird. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Durch Markierung des Hinweises: Ich habe die AGB’s gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden, erklärt sich der Käufer vor Abgabe der Bestellung mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Die AGB sind jederzeit über den Link https://www.events.fixkraft.at/impressum/index.php auf unserer Webseite abrufbar. Unser Webshop-Angebot richtet sich an Kunden (Verbraucher/Konsumenten und Unternehmen) mit ausschließlichem Wohn- oder Firmensitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und Deutschland.

2. Angebot, Preise:

Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst nach Annahme unsererseits zustande. Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit * bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder können wir der Bestellung aus sonstigen Gründen nicht nachkommen, erhält der Kunde eine Fehlermeldung. Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält der Kunde direkt im Zuge des Bestellvorganges. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, wird der Kunde darüber durch ein Infofenster „Ihre Bestellung ist abgeschlossen und wurde erfolgreich an uns versendet“ benachrichtigt. Dies stellt unsererseits noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Tage ab Zugang dieser Bestellung gebunden. Der Kunde wird von unserer Annahme per E-Mail verständigt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) bleibt davon unberührt. Der Tag des Zugangs der Bestellung wird dem Kunden im Rahmen der Empfangsbestätigung unverzüglich bekannt gegeben. Alle Preise sind Gesamtpreise. Sie verstehen sich inklusive aller Steuern einschließlich Umsatzsteuer und Abgaben sowie Versandkosten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen werden.

3. Rücktrittsrecht /Widerrufsrecht:

Dem in Österreich gebräuchlichen Begriff „Rücktrittsrecht“ entspricht der in Deutschland gebräuchliche und in der Verbraucherrechte-Richtlinie verwendete Begriff „Widerrufsrecht“. Wir verwenden daher das gleichbedeutende Begriffspaar „Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)“. In der Widerrufsbelehrung wird ausschließlich der Begriff „Widerrufsrecht“ verwendet. Dies ist gleichbedeutend mit dem österreichischen Begriff „Rücktrittsrecht“.

3.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere
Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falles eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Fixkraft-Futtermittel GmbH Donaustraße 3, 4470
Enns E gesackt@fixkraft.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns Fixkraft-Futtermittel GmbH zH Leitung Verpackung Industriehafenstraße 6, 4470 Enns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist
gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

4. Lieferungen:

Die Angaben zu Lieferungszeiten sind annähernd. Die Lieferzeit beginnt mit dem Folgetag der Annahme der Bestellung durch uns. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Lieferfrist mit Eingang des Betrages auf unserem Bankkonto. Auf die annähernden Lieferzeiten wird auf der jeweiligen Produktseite hingewiesen. Die Lieferung
der Ware erfolgt erst nach Eingang des Betrages auf unserem Bankkonto.

5. Erfüllung und Gefahrenübergang:

Unsere Lieferverpflichtung gilt jeweils als erfüllt und damit ist auch die Gefahr auf unseren Kunden übergegangen, wenn

  • bei vereinbarter Auslieferung durch einen beauftragten Spediteur bzw. Paketdienst die Ware das FixkraftWerksgelände in Enns verlässt,
  • bei vereinbarter Abholung durch unseren Kunden die Lieferbereitschaft durch uns angezeigt wurde.

6. Zahlungen:

Bei Bestellung im Webshop akzeptieren wir folgende Zahlungsarten/Kreditkarten: Sofortüberweisung, VISA und Mastercard. Ist keine andere Zahlungsart vereinbart, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss.

7. Gewährleistung:

Unser Kunde ist bei sonstigem Erlöschen seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, die Ware sofort bei Übernahme auf erkennbare Mängel zu untersuchen und allenfalls vorliegende Mängel sofort, verborgene Mängel spätestens binnen 10 Tagen nach Bekanntwerden zu rügen. Es ist uns überlassen, in welcher Form Gewährleistungsansprüche erledigt werden. Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen, für darüberhinausgehende besondere Eigenschaften nur dann, wenn diese von uns schriftlich zugesichert worden sind. Eine Haftung unsererseits für Mängelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Unser Kunde ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche an uns fällige Zahlungen zurückzuhalten. Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden können unter den im Impressum genannten Kontaktdaten geltend gemacht werden. Handelt es sich beim Kunden um einen Konsumenten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

8. Schadenersatz, Produkthaftung:

Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen. Allfällige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind mit Ausnahme des Vertragsverhältnisses zwischen unserem Unternehmen und einem Konsumenten/Verbraucher ausgeschlossen.

9. Datenschutzgesetz:

Der Kunde stimmt zu, dass folgende persönliche Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer, e-mailAdresse zum Zweck für die Erstellung eines Warenkorbes für künftige Bestellvorgänge im Webshop, für die Personalisierung von Webshopangeboten und Erstellung von Benutzerprofilen (statistische Kennziffern und Umsatz) verarbeitet werden. Der Kaufvertrag wird von uns gespeichert, ist für den Kunden aber über unseren Webshop nicht zugänglich. Wenn der Kunde den Vertragstext nach seiner Bestellung ausdrucken will, kann er dies durch Anklicken des Druckersymboles veranlassen.

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand gilt im Rahmen unserer vertraglichen Beziehungen, deren Abwicklung, Beendigung sowie aller daraus resultierender Streitigkeiten ausschließlich das sachlich für Enns/Österreich zuständige Gericht als vereinbart. Ebenfalls gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die restlichen Regelungen hievon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft.

12. Veranstaltungsrichtlinien:

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass diese Richtlinien beachtet und akzeptiert werden. Erfolgt die Anmeldung durch eine dritte Person, so verpflichtet sich diese, alle von ihr angemeldeten Teilnehmer*innen von den Veranstaltungsrichtlinien in Kenntnis zu setzen.

Bitte beachten Sie die FIS Pistenregeln:

12.01. Rücksicht auf die anderen Skifahrer Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

12.02. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

12.03. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet

12.04. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

12.05. Einfahren und Anfahren Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

12.06. Anhalten Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

12.07. Aufstieg und Abfahrt Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

12.08. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

12.09. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.

12.10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Für Kinder, die am Skikurs teilnehmen besteht ausnahmslos Helmpflicht! Den Anweisungen des Skilehrers sowie des Fixkraft-Organisationsteams ist Folge zu leisten.

Fixkraft-Futtermittel GmbH wird selbst oder auch mit externen Partnern Fotos und Videos von der besagten Veranstaltung machen. Jeder Teilnehmer*in bestätigt, dass er mit der Veröffentlichung von Film- und Fotomaterial auf sozialen Medien, Website, TV, Printmedien und Einladungen für eine nächste Veranstaltung, auf denen er erkennbar ist, einverstanden ist.

Bei Stornierung der Anmeldung bis 14.01.2022 wird Ihnen die Anmeldegebühr rückerstattet. Bei Rücktritt ab 15.01.2022 ist keine Teilnahmegebühr-Rückerstattung möglich.

Begrenzte Teilnehmerzahl. Die Reihung erfolgt nach Einlangen der Anmeldung. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich und findet bei jeder Witterung statt.

Corona Maßnahmen

Teilnehmer*innen müssen die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Maßnahmen einhalten. Aus heutiger Sicht ist die 3G-Regel verpflichtend. (Informationsstand 7. Oktober 2021). Der 3G-Nachweis wird beim Einstieg in den Bus bzw. bei Selbstanreise bei Ausgabe des Skitickets kontrolliert – ohne 3G-Nachweis ist eine Teilnahme NICHT möglich!

Wir informieren Sie vor der Veranstaltung über Änderungen der geltenden Bestimmungen. Im Falle einer Corona-bedingten Absage der Veranstaltung erstatten wir Ihnen die Anmeldegebühr selbstverständlich retour.

Alle aktuellen COVID-19 Infos finden Sie unter: www.sozialministerium.at

Enns, Oktober 2021